SWR3 Gedanken
Ziemlich genau ein Jahr ist es her. Da hat der rheinland-pfälzische Landtag ein neues Bestattungsrecht beschlossen. Damit hat er die sogenannte Friedhofspflicht gelockert. Auf schriftlichen Wunsch der Verstorbenen wird deren Asche in einer Urne an eine dafür bestimmte Person übergeben. Die Urne muss dann nicht mehr auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Ich finde, das klingt im ersten Moment gut und stimmig. Zum Beispiel bei Paaren, die schon lange zusammen sind. Da kann die Urne beim langjährigen Partner bleiben. Näher beieinander bleiben geht nicht.
Einen Moment weitergedacht, da wird es für mich dann aber weniger stimmig. Denn wenn bisher ein Mensch im Kreis der Angehörigen bestattet wurde, dann war das Grab ein öffentlicher Ort. Weil Friedhöfe öffentliche Orte sind. Zu den Öffnungszeiten darf da zum Grab gehen, wer möchte.
Ein öffentlicher Ort ist die letzte Ruhestätte im Garten oder auf dem Kamin nicht. Hier kann nicht die ehemalige Nachbarin zum Andenken an die Freundin zum Grab kommen. Oder der Sohn, der sich mit dem Vater zerstritten hatte, kann nicht einfach zum Grab der Mutter. Oder der ehemalige Schulfreund zum Grab des viel zu früh verstorbenen Kumpels.
Ich finde, ein Mensch gehört niemandem. Das gilt, solange er lebt. Und das gilt auch, wenn er gestorben ist. Ich finde es deswegen stimmiger, Verstorbene an öffentlichen Orten beizusetzen. Damit alle, die trauern möchten, das am Grab der Verstorbenen machen können. Ohne erst nachfragen zu müssen, ob ein Besuch zeitlich gerade passt. Und ohne sich erklären zu müssen, warum sie zum Grab möchten.
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