Anstöße SWR1 RP / Morgengedanken SWR4 RP

01JUL2025
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Heute vor 67 Jahren, am 1. Juli 1958 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft getreten. Endlich durften verheiratete Frauen auch ohne die Zustimmung ihres Mannes arbeiten gehen. Außerdem wurde noch einmal bestätigt, dass in der Ehe das Letztentscheidungsrecht nicht beim Mann liegt, sondern dass die Eheleute in ihrer Ehe gemeinschaftlich Verantwortung tragen. Und es wurde beschlossen, dass die Ehe eine Zugewinngemeinschaft ist. So wird im Falle einer Scheidung das gemeinschaftlich erwirtschaftete Vermögen geteilt und bleibt nicht allein beim Ehemann.

Allerdings ist mit dem Gesetz von 1958 die Gleichberechtigung noch lange nicht vollumfänglich erreicht worden. Es folgten weitere Gesetze. Außerdem geschieht Gleichberechtigung nicht nur im Bundestag. Sondern sie muss auch in den Köpfen und Herzen der Menschen passieren. Es gibt noch einiges zu tun, um Frauen und Männer wirkungsvoll gleich zu stellen.

Das Statistische Bundesamt hat beispielsweise ermittelt, dass es aktuell deutliche Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt. Frauen verdienen häufig weniger, weil sie weniger Stunden arbeiten. Weil es immer noch die Frauen sind, die sich um die Kinder oder um die pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Dabei könnten dies genauso gut Männer tun, oder?

Auch in der Lebenswelt der Bibel werden Frauen und Männer selten als gleichgestellt beschrieben. Und trotzdem hat der Apostel Paulus im Brief an die Galater geschrieben: „Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus.“ (Galater 3,28) Und damit werden alle Christenmenschen gleichgestellt. Alle sind eins im Glauben.

Allerdings muss dieser Satz mehr sein als ein frommer Wunsch. Er muss ein Ziel sein, das wir im Kopf und im Herz verwirklichen – als Christinnen und Christen und als Bürgerinnen und Bürger.

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