Anstöße SWR1 RP / Morgengruß SWR4 RP

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28JAN2008
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Kirche und Staat – nicht immer ein einfaches Verhältnis. Die Erfahrung hat auch König Heinrich IV. gemacht. Am 28. Januar 1077 macht er sich auf nach Canossa, um sich beim Papst zu entschuldigen. Er will nicht, aber er muss, denn wenn er sich nicht beim Papst entschuldigt, bleibt er weiter exkommuniziert und das kann er sich als König nicht leisten. Seitdem bedeutet einen Canossagang machen, sich entschuldigen müssen, obwohl man das eigentlich gar nicht will.
Worum ging’s? Natürlich um Macht. Wer hat die Macht Bischöfe einzusetzen, der Papst oder der König? Das ist heute kein Thema mehr. Die Frage wer Bischof wird, ist Sache der Kirche und da hat sich der Staat nicht einzumischen. Nun, ganz so einfach ist es aber doch nicht. Deutlich wurde das wieder bei der Wahl unseres neuen Limburger Bischofs Franz Peter Tebartz-van Elzt. Bevor der offiziell ernannt wurde, mussten die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Hessen dem zustimmen. Also der Staat hat nicht mehr das Recht Bischöfe einzusetzen, was König Heinrich im Mittelalter für sich forderte, aber um seine Zustimmung wird er schon noch gefragt.
Immer wieder gibt es Bestrebungen, Staat und Kirche noch mehr voneinander zu trennen. Sicher, der Canossagang König Heinrichs steht für eine ungute Beziehung zwischen beiden, in der es um Vormachtsstellung, Besitzansprüche und ähnliches ging. Diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei. Aber wenn es so ist, dass beide Institutionen auf das Wohl der Menschen hingeordnet sind, dann ist es durchaus sinnvoll, dass sie miteinander kooperieren. Und dafür Sorge tragen, dass Werte wie Solidarität, Gerechtigkeit und Befähigung zum Dialog vermittelt werden. Das können und sollen sie nämlich beide. Und miteinander gelingt das leichter als alleine
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