SWR3 Gedanken

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Tod durch den Strang - das war das Urteil der Richter. Ihrer Ansicht nach hatte die junge Frau den islamischen Glauben verraten. Denn sie hatte einen Christen geheiratet, und war vor der Eheschließung zum katholischen Glauben übergetreten. Im Sudan ist das alles verboten. Denn dort gilt die Scharia. Meriam Yehya Ibrahim kam in die Todeszelle. Ihre Schwangerschaft verhinderte eine rasche Vorstreckung des Wahnsinns-Urteils. Mit angelegten Fußfesseln brachte Meriam ihr Kind zur Welt.
Amnesty International und andere Menschenrechtsinitiativen wurden auf die junge Sudanesin aufmerksam. Mehr als eine halbe Million Menschen beteiligten sich an einer Hilfsaktion. Sie schickten Briefe und Mails an die sudanesische Regierung mit der Forderung, Meriam umgehend freizulassen.
Die Regierung beugte sich dem anhaltenden internationalen Druck. Meriam kam frei. Sie konnte mit ihrer Familie den Sudan verlassen.
An dem Rechtsterror der Scharia hat sich dennoch nichts geändert. Nach wie vor werden im Sudan Menschen zum Tode verurteilt, nur weil sie von ihrem Menschenrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit Gebrauch machen. Das gleiche geschieht auch in anderen Ländern – in Saudi-Arabien, im Iran. Auch dort wird die Scharia höher gesetzt als die Menschenrechtskonvention der Vereinigten Nationen. Dabei ist ihre Anerkennung die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Weltgemeinschaft.
Am 10. Dezember 1948 wurde die Konvention unterzeichnet. Der heutige Menschenrechtstag ruft dies ins Gedächtnis. Ein wichtiger Erinnerungstag, finde ich. Denn die Grundrechte jedes Menschen zu schützen, ist eine bleibende Aufgabe.
Das Beispiel von Meriam Yehya Ibrahim zeigt uns: Engagement kann etwas bewirken. Jeder einzelne kann etwas tun, ganz konkret. Als Christ beteilige ich mich an solchen Hilfsaktionen. Denn Jesus hat das so gesagt: Das, was ihr für einen der Schwächsten getan habt, das habt ihr für mich getan.

https://www.kirche-im-swr.de/?m=18819
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