SWR2 Wort zum Sonntag

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Zur bevorstehenden Entscheidung über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
In den nächsten Tagen soll der Deutsche Bundestag über die so genannte Präimplantationsdiagnostik, kurz PID genannt, eine endgültige Entscheidung treffen. Diese medizinische Maßnahme soll der Überprüfung dienen, ob Embryonen eine in einer Familie bekannte schwere genetische Störung aufweisen. Solche Embryonen werden der Frau nicht übertragen. Man lässt sie absterben.
Es ist in den letzten Monaten viel darüber diskutiert worden, ob eine solche Methode überhaupt zulässig ist oder ob es unter Umständen, freilich in ganz verschiedener Strenge, Zulassungsausnahmen geben kann. Die Diskussion sowohl im Bundestag als auch in der Öffentlichkeit war zu einem guten Teil von Ernsthaftigkeit und Respekt getragen.
Es gibt sehr viele Aspekte dieser Frage. Ich kann und will in diesem Zusammenhang nur kurz darauf eingehen, warum die katholische Kirche, aber auch viele andere Gruppierungen und Einzelpersönlichkeiten die PID ausnahmslos ablehnen. Dabei kommt es mir auf das Hauptargument zum Lebensschutz an, das auch in benachbarten Sachbereichen der Bioethik eine zentrale Rolle spielt.
Wir alle nehmen für unser eigenes Leben die Würde in Anspruch, ein eigener Mensch mit dem Schutz unseres Daseins zu sein. Bei allen Stärken und Schwächen kann es nicht darum gehen, uns selbst und anderen das Menschsein abzusprechen. Wer sich selbst von Anfang an achtet, kann diese Anerkennung anderen nicht verweigern. Es gäbe sonst eine ethisch nicht zu begründende Herrschaft der Geborenen über die Ungeborenen.
Auch hier begegnet uns wie in anderen Problemfeldern des Lebensschutzes die Versuchung, das Recht und entsprechend auch den Schutz des Lebens abzustufen. Je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten soll es unterschiedlich gestufte Schutzrechte und Achtungsgrade geben. Wenn Embryonen bestimmte Eigenschaften dieser Art fehlen, gibt es Abwägungsurteile über das Recht und den Schutz ihres Lebens. Ein solcher abgestufter Lebensschutz hat aber gewaltige Konsequenzen. Menschenwürde besäßen wir dann nicht mehr grundsätzlich, sondern nur unter gewissen Bedingungen. Menschen wären nur unter dem Vorbehalt ihrer künftigen Gesundheit wirklich schützenswert.
Darum geht es grundlegend in der Frage der Präimplantationsdiagnostik. Darum treten die Bischöfe, wie gesagt mit vielen anderen (z. B. den Behindertenverbänden), für ein ausnahmsloses Verbot der PID ein.
Wir sind nicht herz- und empfindungslos gegenüber Paaren, die eine begründete Sorge haben um die Gesundheit ihres Nachwuchses. Wir helfen ja auch in sehr vielen Fällen durch Beratung und einzelne Hilfen, wenn behinderte Kinder zur Welt kommen. Aber im Kern geht es wirklich um eine grundlegende Frage der Achtung der Menschenwürde. Ich zitiere dafür den neuen Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, aus einem ganz frischen Interview: „Ich bin ein Gegner der bewussten Selektion durch den Menschen nach willkürlich aufgestellten Kriterien. Die Gefahr ist, dass man am Ende die Fragen nach dem Designerbaby und dem Retterbaby nicht mehr zurückweisen kann. Das Risiko besteht, dass die PID für immer mehr Fälle angewandt wird. Wir leben in einer Welt der Salami-Ethik, wo Stückchen für Stückchen abgeschnitten wird. Heute werden 95 Prozent der Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben." (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 26. Juni 2011, Nr. 25, S. 4) Dem ist nichts hinzuzufügen.

https://www.kirche-im-swr.de/?m=10990
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