Woche vom 14.10.2007 bis 20.10.2007 
Große Fragen, große Antworten
Sonntag, 14. Oktober 2007
„Das muss jeder für sich selbst entscheiden!“ Das ist der Satz, so erzählt mir ein Religionslehrer, den er aus dem Mund seiner Schüler am häufigsten hört. Stimmt er denn nicht? Und wie er stimmt! Es gibt Fragen, die lassen sich nicht delegieren. Es sind die großen Fragen, vielleicht die größten die es gibt, die Fragen nach Gott, Freiheit und Unsterblichkeit, so hat der Philosoph Kant sie benannt. Gott, gibt es ihn wirklich? Die große Kraft, die hinter allem steht. Und kann das wahr sein, was mir da als „gute Nachricht“ als Evangelium ausgerichtet wird: Er hat in Jesus von Nazareth uns sein menschliches Gesicht gezeigt. Der Mensch, ein möglicher Ort Gottes – was für ein Gedanke, was für eine Nachricht! Ich soll auch ein möglicher Ort Gottes sein? Möglicherweise unsterblich! Gibt es größere Fragen? Gibt es größere Antworten?
In der Tat – wie ich mich zu diesen großen Fragen, den Fragen nach Gott, Freiheit und Unsterblichkeit verhalte, das kann mir keiner abnehmen. „Das muss jeder für sich selbst entscheiden“. Vielleicht ist damit aber auch gemeint: Lass mich in Ruhe mit diesen Fragen. Der Religionslehrer fragt zurück: „Und wie würdest du entscheiden? Gibt es denn da tatsächlich Argumente?“.
Es gibt sie und wir dürfen sie einander und erst recht nicht unseren Kindern vorenthalten, schließlich geht es ja um die großen, die größten Fragen und die größte Antwort. Wenn wir irgendwo frei sein müssen, dann hier. Jeder für sich selbst.
Aber jetzt mal konkret: Wie kann man über diese Dinge mit Kindern reden und gehört dieser Diskurs in die Schule? Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben dazu entschieden »Ja« gesagt. Ein »Ja«, aber auch ein »Aber«. »Aber« diese Dinge gehören nicht in die Hand des Staates. Das Gemeinwesen lebt von Antworten, die nicht mit Macht, vor allem nicht mit Staatsmacht gegeben werden können.
1949, als das Grundgesetz entstand, steckte allen noch die grauenhafte Erfahrung eines totalen Krieges aber auch eines totalen Staates in den Knochen. Und in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands regierte noch ein anderes totalitäres Regime.
Nur ein totalitärer Staat schreibt seinen Untertanen vor, was sie zu denken und zu glauben haben. Das ist der Grund, weswegen die Väter und Mütter unserer Verfassung gesagt haben: Wenn es um die letzten Dinge und die großen religiösen Fragen geht, dann hat der Staat kein Mandat. Für sie gilt: „Das muss jeder für sich selbst entscheiden“. Aber weil Religion eine so wichtige Sache ist und weil religiöser Fanatismus auch eine Gefahr sein kann, können wir es uns nicht leisten, auf religiöse Bildung zu verzichten. Daher gehört das ordentliche Lehrfach Religion in die Schule, aber nicht in die Hand des Staates. Das Grundgesetz findet die wirklich weise und tragfähige Lösung: Der Staat kooperiert mit den Religionsgemeinschaften, denen die Kinder und ihre Eltern angehören, der katholischen und evangelischen Kirche, den Orthodoxen und den Juden. Das funktioniert seit einem halben Jahrhundert gut. Das kann aber nur mit Religionsgemeinschaften funktionieren, die auch ihrerseits nicht totalitär sind, d. h. die ihrerseits ein Gegenüber von Staat und Religion anerkennen.
Dr. Günther Geis, Diözesanadministrator, Limburg, Katholische Kirche
In der Tat – wie ich mich zu diesen großen Fragen, den Fragen nach Gott, Freiheit und Unsterblichkeit verhalte, das kann mir keiner abnehmen. „Das muss jeder für sich selbst entscheiden“. Vielleicht ist damit aber auch gemeint: Lass mich in Ruhe mit diesen Fragen. Der Religionslehrer fragt zurück: „Und wie würdest du entscheiden? Gibt es denn da tatsächlich Argumente?“.
Es gibt sie und wir dürfen sie einander und erst recht nicht unseren Kindern vorenthalten, schließlich geht es ja um die großen, die größten Fragen und die größte Antwort. Wenn wir irgendwo frei sein müssen, dann hier. Jeder für sich selbst.
Aber jetzt mal konkret: Wie kann man über diese Dinge mit Kindern reden und gehört dieser Diskurs in die Schule? Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben dazu entschieden »Ja« gesagt. Ein »Ja«, aber auch ein »Aber«. »Aber« diese Dinge gehören nicht in die Hand des Staates. Das Gemeinwesen lebt von Antworten, die nicht mit Macht, vor allem nicht mit Staatsmacht gegeben werden können.
1949, als das Grundgesetz entstand, steckte allen noch die grauenhafte Erfahrung eines totalen Krieges aber auch eines totalen Staates in den Knochen. Und in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands regierte noch ein anderes totalitäres Regime.
Nur ein totalitärer Staat schreibt seinen Untertanen vor, was sie zu denken und zu glauben haben. Das ist der Grund, weswegen die Väter und Mütter unserer Verfassung gesagt haben: Wenn es um die letzten Dinge und die großen religiösen Fragen geht, dann hat der Staat kein Mandat. Für sie gilt: „Das muss jeder für sich selbst entscheiden“. Aber weil Religion eine so wichtige Sache ist und weil religiöser Fanatismus auch eine Gefahr sein kann, können wir es uns nicht leisten, auf religiöse Bildung zu verzichten. Daher gehört das ordentliche Lehrfach Religion in die Schule, aber nicht in die Hand des Staates. Das Grundgesetz findet die wirklich weise und tragfähige Lösung: Der Staat kooperiert mit den Religionsgemeinschaften, denen die Kinder und ihre Eltern angehören, der katholischen und evangelischen Kirche, den Orthodoxen und den Juden. Das funktioniert seit einem halben Jahrhundert gut. Das kann aber nur mit Religionsgemeinschaften funktionieren, die auch ihrerseits nicht totalitär sind, d. h. die ihrerseits ein Gegenüber von Staat und Religion anerkennen.
Dr. Günther Geis, Diözesanadministrator, Limburg, Katholische Kirche



