SWR3 Gedanken

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Das hab ich auch noch nicht gewusst: es gibt eine Erklärung des Europarats zu den „Rechten der Kranken“! Und diese Rechte halte ich für so bemerkenswert, dass ich sie gern weitergebe. Also, das erste Recht eines Kranken besteht darin, dass er eine medizinische Behandlung annehmen, aber auch ablehnen kann. Das klingt eigentlich selbstverständlich. Wenn man aber weiß, dass immer mehr Operationen nicht aus gesundheitlichen Gründen gemacht werden, sondern weil sie Geld bringen, dann sieht das ganz anders aus. Und ist eng verbunden mit dem zweiten Recht, dem Recht auf persönliche Würde, Integrität und Diskretion. Eigentlich auch selbstverständlich, dass man nicht wie eine Nummer, ein Körperteil oder ein Kostenfaktor behandelt wird, sondern mit Respekt und Diskretion gegenüber Dritten. Damit hängt auch das dritte Recht des Kranken zusammen, sein Recht auf Information: Was hab ich in dieser Hinsicht schon Schlimmes erlebt. Wenn zum Beispiel mit einem Patient in der Augenklinik immer nur von „Enukleation“ gesprochen wurde und ihm am Vorabend der Operation noch nicht klar war, dass ihm am nächsten Morgen ein Auge herausgenommen werden soll. Viertens: Das Recht auf angemessene Behandlung. Zunächst medizinisch, also nicht die gesamte Maschinerie anwerfen, die zur Verfügung steht. Aber auch menschlich, was könnte zu wenig an Zuwendung für einen Patienten sein. Fünftes Recht des Kranken: das Recht auf Linderung des Leidens. Man muss keine Schmerzen ertragen. Es Mittel gibt, die es verhindern können. Sechstes und letztes Recht der Kranken: Das Recht, nicht allein sterben zu müssen. Das Wort Recht klingt hier geradezu fremd für mich. Aber wenn ich mir vorstelle, dass ich meinen letzten Weg nicht allein gehen möchte. Dann kann ich andere dabei auch nicht allein lassen…

https://www.kirche-im-swr.de/?m=18671
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